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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit: bfm@birgittenhof.de

Die Pflegekosten

Der Birgittenhof ist Mitglied beim BpA, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. (www.bpa.de)

Pflegekosten - Stand: 01.07.2023

Die monatlichen Heimkosten betragen incl. Investitionskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der Ausbildungsumlage
Pflegegrad I 3.545,45 €
Pflegegrad II 4.053,77 €
Pflegegrad III 4.545,96 €
Pflegegrad IV 5.058,85 €
Pflegegrad V 5.288,82 €
Der Einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil (EEE) beträgt für die Pflegegrade zwei bis fünf: 1.540,79 Euro im Monat.

Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad an den Pflegekosten
Pflegegrad I mit bis zu 125,00 € monatlich
Pflegegrad II mit bis zu 770,00 € monatlich
Pflegegrad III mit bis zu 1.262,00 € monatlich
Pflegegrad IV mit bis zu 1.775,00 € monatlich
Pflegegrad V mit bis zu 2.005,00 € monatlich
Pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten seit 1. Januar 2022 einen "Leistungszuschlag" auf die Kosten.
Je länger Pflegebedürftige in Pflegeheimen leben, desto höher ist der Zuschuss.
Der Zuschuss wird von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil der Heimbewohnenden an den Kosten.

Wir helfen Ihnen

Wir unterstützen Sie als Angehörigen oder Betreuer bei Ihren Aufgaben und helfen auf Wunsch gern bei Behördenangelegenheiten. Unsere Verwaltung kümmert sich auch um viele Belange, z.B. um die Verlängerung von Befreiungskarten, Schwerbehinderten- oder Personalausweisen und die Taschengeldverwaltung Ihrer Familienmitglieder oder zu Betreuenden. Gerne arrangieren wir für Sie die Versorgung mit Kleidung, Maniküre, Pediküre oder Friseur.

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